Verpflichtungserklärung

Demokratie braucht kritischen Journalismus. Gemeinnütziger Journalismus spielt dabei eine immer wichtigere Rolle.

Das Siegel des „Forum Gemeinnütziger Journalismus“ gibt Orientierung, was gemeinnützigen Journalismus ausmacht.

Die von Bewerber:innen zu unterzeichnende Verpflichtungserklärung definiert die Standards, die zur Erteilung des Siegels erfüllt werden müssen.

Redlicher Umgang mit Recherchen und Veröffentlichungen.

Als eine Organisation des gemeinnützigen Journalismus legen wir die Prinzipien unserer Arbeit leicht zugänglich offen:

  • Wir achten die Menschenwürde.
  • Wir bekennen uns zu Demokratie und Grundgesetz.
  • Wir recherchieren und veröffentlichen sorgfältig und fair.
  • Wir veröffentlichen Informationen zu Einzelpersonen nur, wenn sie einem öffentlichen Interesse im Sinne des Presserechts dienen.
  • Wir geben uns ein veröffentlichtes Redaktionsstatut, in dem wir die Prinzipien unserer Arbeit erklären, an denen wir uns messen lassen.
  • Wir pflegen einen offenen Umgang mit eigenen Fehlern und korrigieren diese offen und machen dies kenntlich. Wir verpflichten uns außerdem zur Veröffentlichung von Richtigstellungen, wenn sich veröffentlichte Informationen nachträglich als falsch erweisen.
  • Wir nennen die Quellen unserer Informationen – soweit dies möglich ist. Wir machen kenntlich, wenn Quellen nicht offengelegt werden können und erklären öffentlich, aus welchen Gründen eine Offenlegung der Quellen in diesem Fällen nicht möglich ist.
  • Wir bekennen uns zum Kodex des Deutschen Presserates.

Transparenz

Als Organisation des gemeinnützigen Journalismus folgen wir den Regeln der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und legen unsere Strukturen und Finanzierung offen. Wir verpflichten uns, nachstehend aufgeführte Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, zusammen mit dieser Erklärung platzieren wir sie leicht auffindbar auf unserer Website:

  • Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation.
  • Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z. B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien).
  • Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt.
  • Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z. B. Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorgane).
  • Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z. B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist).
  • Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen; Angaben zu Honorarkräften, geringfügig Beschäftigten, Freiwilligendienstleistenden, ehrenamtlichen Mitarbeitern.
  • Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- / Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z. B. Spenden, Mitglieds- und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung.
  • Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz.
  • Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z. B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation.
  • Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (inkl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden etc.) mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.
  • Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.

Selbstlosigkeit

Als Organisation, die gemeinnützigen Journalismus betreibt, sind wir selbstlos tätig. Das heißt:

  • Alle finanziellen Überschüsse werden in die Organisation investiert. Gewinnentnahmen sind in der Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen.
  • Unsere Organisation begünstigt keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen.
  • Wirtschaftliche Tätigkeiten unserer Organisation außerhalb des gemeinnützigen Journalismus (z. B. Verkauf von Merchandising) dürfen keine Verluste machen, entstehende Gewinne müssen in die gemeinnützige Arbeit fließen.
  • Das Vermögen der Organisation mit Ausnahme des Gründungskapitals muss bei Auflösung an eine andere Organisation des gemeinnützigen Journalismus fließen.